
Ich hab mir einen Satz der Nockenwellen ersteigert. Wie kann ich sie 100% identifizieren?? Gibt es da irgenwelche Merkmale oder muss ich die tatsächlich ausmessern??
ehh, jabrummbär hat geschrieben:![]()
Du warst das.....![]()
Du machst mir ja schon mal Freude, das "Gewinde" haben meine, das war meines Wissens bei den älteren Modellen der Antrieb für den Drehzahlmesser!brummbär hat geschrieben: Na, ich drück Dir mal die Daumen!![]()
Ich habe mal welche bekommen die so etwas wie ein Gewinde auf einer der beiden Wellen hatte - es waren die falschen.
Sonst sind mir noch keine direkt erkennbaren Unterschiede aufgefallen.
Hast Du den keine Schieblehre oder kennst jemanden der eine hat?
Gruß Andreas
Wie weit greift denn die Klausel wenn der Artikel gar nicht dem Angebot entspricht??Zitat aus Ebay Auktion hat geschrieben:da es sich um ein Gebrauchtteil handelt ist
eine Rücknahme oder Umtausch ersteigerter Artikel ausgeschlossen! Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, das bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Die Artikel werden unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!
Ist so eigentlich auch meine Sicht der Dinge.. Ich hab ihn mal (freundlich!!) angeschrieben und hoffe er lenkt ein.Reiner hat geschrieben:ohne Gewähr:
Er hat Dir nicht den beschriebenen Artikel geliefert. Er muss ihn deshalb zurücknehmen und Dir Dein Geld zurückerstatten. - Die Klausel greift hier schon deshalb nicht, weil sie sich ja auf einen ganz anderen Artikel bezieht.
Am einfachsten ist die Rückabwicklung, wenn man mit paypal bezahlt.
Ich wünsch Dir viel Erfolg und beim nächsten Versuch ein bissle mehr Glück!
Gruß
Reiner
...doch, doch, das machen die - ist leichter als Du denkst: Ruf einfach bei paypal die Transaktion auf und leite die Rückabwicklung dort online in die Wege. Ist der paypal "Käuferschutz". Dein Geld bekommst Du sogar sofort wieder gutgeschrieben. Ist gar kein Problem (es sei denn, die hätten das kürzlich geändert...)evel knievel hat geschrieben: Bezahlt habe ich zum Glück über PayPal, das grosse Auktionshaus wird sich wohl kaum um so was kümmern
Na, ganz so einfach ist das auch nicht.Reiner hat geschrieben: Dein Geld bekommst Du sogar sofort wieder gutgeschrieben. Ist gar kein Problem (es sei denn, die hätten das kürzlich geändert...)
ich mach mich schon mal auf alles gefasst...Old Didda hat geschrieben:
Na, ganz so einfach ist das auch nicht.
Da gibt's erst mal eine Fragespielchen mit warum, wieso und weshalb, mit Fristen für Stellungsnahmen des Verkäufers, und und und ...
Das strebe ich auch anOld Didda hat geschrieben:Die direkte Einigung mit dem Verkäufer ist einfacher.
Da mach ich mich jetzt noch ran, allerdings sind die Ebayseiten (zumindest für mich) dermassen unübersichtlich....Reiner hat geschrieben:das tut mir leid, dann war ich tatsächlich auf dem Holzweg. - Mag sein, dass mein Fall an den ich mich erinnert hatte, tatsächlich ein Versandproblem war.
Ebay Verkäuferschutz auch schon probiert?
Gruß
Reiner
Das passt doch, immerhin bekommen die ja ihre Provision vom Verkäufer...brummbär hat geschrieben:Nachdem ich von ebay absolut keine Unterstützung bekommen habe, es wurde einfach nicht auf meine Kontaktaufnahme reagiert und zwar mehrfach!!, habe ich den Typen entsprechend negativ bewertet und prompt hat der einen Aufstand gemacht bei ebay und unter Anderem behauptet, dass ich die Ware nicht bezahlt hätte...(schluck).
Darauf hat ebay reagiert und mir 30 Tage Zeit gelassen die Rechnung zu begleichen (wie nett, oder?)
Denk ich mir schon auch, ich find's nur echt bescheiden dass ausgerechnet da (der ganze Internethandel funktioniert schliesslich nur mit einem gewissen Mass an Vertrauen!) nicht mehr von deren (Ebay) Seite gegen solche Sachen unternommen wird!brummbär hat geschrieben:Mein Rat also:
Vergiß die Geschichte einfach, Du hast Lehrgeld bezahlt und wirst in Zukunft vorsichtiger sein. Vor Betrug ist niemand sicher.
Werd ich wohl auch so machen. Ich fahr am Wochenende weg, wenn er bis dahin nicht reagiert hat "brems" ich ihm eine reinBrad67 hat geschrieben:Aus meiner Erfahrung würde ich bei einem uneinsichtigem Verkäufer sofort eine negative Bewertung abgeben.
Der Käufer ist bei Versteigerungen immer im Nachteil, kann die Ware erst nach dem Bezahlen prüfen und daher würde ich als Verkäufer keine Probleme damit haben die Ware wieder zurückzunehmen.