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Rechtliches Doppellaternen!
Verfasst: Donnerstag 7. April 2016, 17:57
von Longhair
Servus,
wie schaut das denn aus mit Doppelscheinwerfer und deren Betriebszustände der beiden H4 Leuchtmittel?
Re: Rechtliches Doppellaternen!
Verfasst: Donnerstag 7. April 2016, 19:47
von c-zett
Eine Seite Ablendlicht und die andere kommt bei Fernlicht dazu... so denke ich ist das.... Man möge mich korrigieren..
Re: Rechtliches Doppellaternen!
Verfasst: Donnerstag 7. April 2016, 22:15
von riedrider
Eine Seite Ablendlicht und die andere kommt bei Fernlicht dazu... so denke ich ist das.... Man möge mich korrigieren..
Ist so bei meiner TDM und der "Box Eye Fazer".
Meine "Fox Eye Fazer" (letztes Modell) hat beidseitig volle H4-Beleuchtung ab Werk.
Daher gehe ich davon aus, dass beide Varianten zulässig sind.
Wobei das, wie bei den Blinkerabständen, wohl auch darauf ankommt, ob das Mopped nach StVZO mit ABE zugelassen ist oder eine EG-Zulassung hat. Siehe Seite 16 hier:
http://www.dekra.de/c/document_library/ ... upId=10100
Re: Rechtliches Doppellaternen!
Verfasst: Freitag 8. April 2016, 07:22
von Troubadix
Wenn ich raten müsste würde ich sagen Scheinwerfer NR1 ist Ablend und Fernlicht, NR2 sollte als zusatzfernscheinwerfer gelten.
TÜV Flyer (Google Suche) sagt das auch, zumindest nach STVZO, nach EU sollen auch 2 Abblend möglich sein.
Johannes
Re: Rechtliches Doppellaternen!
Verfasst: Freitag 8. April 2016, 09:05
von Saflo
Africa-Twin: Ablendlicht mit einem Scheinwerfer, Fernlicht mit
beiden (beide mit H4-Lampe). Erst die letzte Version hatte Abblend-
Und Fernlicht auf beiden Lampen ab Werk. Es kommt auf die
Prüfnummer auf dem Glas an.
Grüße - Stefan