Reifenfreigabe wirklich mitführen???

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Don_Pedro

Reifenfreigabe wirklich mitführen???

#1

Beitrag von Don_Pedro »

:?:

Hallo!

Ich habe seit kurzem die Metzeler Roadtec Z6 drauf (supergeiles Fahrgefühl!!!) - ich habe mir die Reifen im Internet gekauft und hier beim Schrauber meines Vertrauens draufziehen lassen. Mein Schrauber sagte mir, dass man mittlerweile keine Reifenfreigabe mehr mit sich rumführen muss - ich habe zwar eine Freigabe downgeloaded - die ist jedoch ohne Stempel versehen! Was stimmt denn nun eigentlich??

Ein leicht verwirrter Don Pedro....
:shock:
Huebi

#2

Beitrag von Huebi »

also zu mir meinte der tüver das die reifen nur die größe haben müssen die in der zulassung stehen bzw im fahrzeugschein ...
Andree

#3

Beitrag von Andree »

Habe mir neulich einen neuen Satz Pilot Power auf meine ZX ziehen lassen und der Reifenhändler meinte auch zu mir, das man die Freigabe nicht mehr unbedingt brauch.
Er hat mir dann trotzdem eine runtergeladen und abgestempelt. So bin ich wenigstens auf der sicheren Seite im Falle einer Polizeikontrolle.

Gruß aus Leverkusen

Andree
EARL

#4

Beitrag von EARL »

Freigabe muß mitgeführt werden und auf Verlangen den zuständigen Herren vorgezeigt werden. Gültigkeit bei den meisten Freigaben nur mit Stempel und Unterschrift. Lasst euch nicht auf Debatten mit der Rennlöeitung ein und nehmt die Freigabe mit.

EARL
P.S. Wie steht es so schön auf der Freigabe von z.B. Metzeler !
Freigabe ist nur gültig mit Original Stempel und Unterschrift eines autorisierten Zweirad oder Reifenhändlers und ist ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen
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kaputt
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#5

Beitrag von kaputt »

Hm ..... das mit der Freigabe ist klar, kann ich aber nicht ganz nachvollziehen!!
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein gibts ja nicht mehr) steht die Reifengröße vorne und hinten, unten dann eben der Spruch : Bereifung vorne und hinten nur von einem Hersteller bla bla bla bla ...Fabrikatsbindung...beachten.!

So wenn ich jetzt die Socken in der Größe draufhab die in der Zulassung........ Teil I drin stehen was will den der/die Herr/Dame in grün beanstanden? Größe stimmt, Hersteller? woher will der/die den wissen das der Hersteller nicht im Brief (oh Sorry Zulassungsbescheinigung Teil II) drin steht!
Muss ich das wissen?
Angenommen ich fahre immer noch die Reifen ab Werk (ja unwahrscheinlich :lol: ) brauche ich da auch ne Freigabe?

Ich würde es ja gerne mal darauf anlegen aber .......

Gruß aus L.E.
Uwe
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Old Didda

#6

Beitrag von Old Didda »

Die neuen Zulassungsbescheinigungen sind schon ziemlich blöd.
Die werkseitig gelieferte Bereifung meines Autos ist einige Zentimeter breiter als die in den Bescheinigungen eingetragene. Auf Rückfrage sieht die Situation so aus, dass die Silberblauen auf eine Datenbank zugreifen können, in der alle Zulassungsinformationen enthalten sind.
Und wenn man's selber wissen will/muss: Hersteller oder Händler fragen !
Unwissenheit schützt hier und woanders nicht: Im BGB steht auch 'ne Menge drin, von dem nichts auf der Geburtsurkunde steht :D
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kaputt
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#7

Beitrag von kaputt »

Hi,
klar Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Ich hab jetzt mal in die Zulassungsbescheinigung II zwei reingeschaut das Ding ist ja ein Witz, das steht ja garnichts drin!!
Im alten Brief stehen bei mir die allseits so beliebten Exedras :shock: Dunlop und Metzeler drin!
Wenn ich jetzt einen der drei drauf habe brauche ich dann ne Freigabe? Wenn nein woher sollen die Grünen/Silberblauen denn wissen ob ja oder nein?
Und jetzt kommt mir nicht mit ner Abfrage einer Datenbank, das geht nur im Film! Bei einer deutschen Behörde dauert sowas minimum drei bis sechs Wochen!! :lol: :lol: :lol:

Gruß aus L.E.
Uwe
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EARL

#8

Beitrag von EARL »

Es wurde evtl. vergessen die Markenbindung mit in die neuen Papiere zu übernehmen. Man muß sich trotzdem daran halten. Für die drei von dir genannten Fabrikate brauchst du keine Freigabe da sie Teil der Fahrzeug ABE sind.
Besagte Datenbank gibts nicht nur im Film. Die einzelnen Prüvorganisationen verfügen über sehr sehr viele Daten der Fahrzeug Hersteller.
Bei den PKW´s steht ja auch nur noch die kleinste Größe drin und trotzdem darf man noch weitere fahren. Da macht man schnell nen klick in Prüvers Laptop und zack hat man alle weiteren Daten der COC Unterlage. COC = Europäisches Zulassungs Dokument.

EARL
Jörch

#9

Beitrag von Jörch »

edit:

Ich würde es ja gerne mal darauf anlegen aber .......

Gruß aus L.E.

ganz einfach: bei jeder speedtrap einfach auf dem hinterrad vorbei.
da sie dich dann garantiert anhalten, dich mit dem einfahren der neuen REIFEN herauswinden, bis sie nach den dingern schauen.

die papiere kannst du dann ja noch finden, wenn sie blöd werden...

viel spass dabei und sach ma bescheid! :lol:

ich habe inzwischen gehört, dass sie - gerade wegen diesem durcheinander- kaum noch danach schauen. wahrscheinlich denken sie, dass du es im konkreten fall mit deiner versicherung/deinem schutzengel klären musst.

aber mit earls methode bist du bestimmt auf der sicheren seite.
gassundab

Re: Reifenfreigabe wirklich mitführen???

#10

Beitrag von gassundab »

Fakt ist, daß bei Polizeikontrollen (zumindest in Bayern) immer der Fahrzeugschein (oder jetzt Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I) in Augenschein genommen wird. Sollte der Gesetzeshüter technisch versiert sein, stellt er fest, daß der aufgezogene Pneu nicht mit dem eingetragenen übereinstimmt, d.h. er wird in dem Fall immer nach der BE oder einer Freigabe fragen. Pech hat dann derjenige der nichts dabei hat, nur weil er zu faul war sich drum zu kümmern (download etc.). Bevor ich auf der Fahrt in den Urlaub abgestellt werde, oder drei Punkte riskiere, nehm ich die Freigabe halt mit, oder? Erlöschen der Betriebserlaubnis liegt nicht unbedingt immer vor (siehe Fahrzeugzulassungsverordnung) und hat neuerdings nur mehr in den seltensten Fällen eine Entstempelung des Krades zur Folge. Ein mir persönlich sehr guter Bekannter, hatte einen Reifen montiert, für den es überhaupt keine Freigabe gab (!!!) und wedelte bei der HU beim TÜV mit ein paar Seiten Reifenfreigaben rum, worauf die Sachverständigen sagten, daß alles i.O. sei(!?) Er hat sein Plakettchen (höchst amtlich vom TÜV) bekommen, hört hört. Soviel dazu...

Viel Glück, Gruß Rainer :wink:
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