Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Es geht um die kleine lappenförmige Verlängerung des hinteren Schutzbleches, den Schmutzfänger (im Handbuch auf S 209). Die haben wohl fast alle als potthässlich abgebaut. Meine war gar nicht mehr dran, als ich meine
Zephyr 1100 Bj. 1993 gebraucht kaufte.
Jetzt stellt sich so ein Blaukittel auf die Hinterbeine und rechnet mir dass als Mangel an. Wenn ich
die Moppeds hier im Forum sehe, haben viele auch noch wesentlich kürzere Heckpartien.
Wer kann mir einen Tipp geben, wie ich das abbiege, mir so einen Lappen beschaffen zu müssen ?
(Klar könnte ich zur anderen Werkstatt gehen, aber ich hab nun schon die 55,81 bezahlt, und wer
weiß, was der nächste findet.
Viele Grüße, Gabi
Zephyr 1100 Bj. 1993 gebraucht kaufte.
Jetzt stellt sich so ein Blaukittel auf die Hinterbeine und rechnet mir dass als Mangel an. Wenn ich
die Moppeds hier im Forum sehe, haben viele auch noch wesentlich kürzere Heckpartien.
Wer kann mir einen Tipp geben, wie ich das abbiege, mir so einen Lappen beschaffen zu müssen ?
(Klar könnte ich zur anderen Werkstatt gehen, aber ich hab nun schon die 55,81 bezahlt, und wer
weiß, was der nächste findet.
Viele Grüße, Gabi
- WernerZ
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Hi Gabi,
einfach mit dem Moped selbst zum TÜV oder Dekra oder KÜS fahren. Spritzschutz interessiert heute keiner mehr.
einfach mit dem Moped selbst zum TÜV oder Dekra oder KÜS fahren. Spritzschutz interessiert heute keiner mehr.
Gruß Werner
Hat (leider) keine Zephyr mehr
Hat (leider) keine Zephyr mehr
- Dirty Harry
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Geh´einfach zu einer anderen Prüfstelle, normalerweise moniert soetwas heute keiner mehr. Ich meine sogar im Zeitalter der EU braucht man es nicht mehr.
Harry
Harry
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Zephyr-Wer keine hat, ist selber schuld!
Loud is out, but sound is in.
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Dirty Harry hat geschrieben:Geh´einfach zu einer anderen Prüfstelle, normalerweise moniert soetwas heute keiner mehr. Ich meine sogar im Zeitalter der EU braucht man es nicht mehr.
Harry
Schau mal....
§ 30, 36a StVZO
Radabdeckung
ja oder nein ??
- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
- eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
- siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten”.
Holli
- C4-Harvy
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
sorry, aber der scheint nicht viel Ahnung zu haben,
aber das nützt wohl nichts, fahr woanders hin.
aber das nützt wohl nichts, fahr woanders hin.
The Spirit of Z1
app.php/gallery/album/16
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- Zephyr_1100
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Der Tüv hat Recht. Siehe Beitrag oben vom Holli.C4-Harvy hat geschrieben:sorry, aber der scheint nicht viel Ahnung zu haben,.
Ich habe aber auch keinen
Gruß Gerd
Du hörst nicht auf zu fahren wenn du alt wirst,
du wirst alt, wenn du aufhörst zu fahren.
Du hörst nicht auf zu fahren wenn du alt wirst,
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- Kawazep
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Sieht ja auch scheisse aus
Gruß
Thorsten
Gruß
Thorsten
- Alex
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Ja so isses halt bei den Bürokraten, keine EU Zulassung - kein kurzen Spritzschutz, keine engen Blinkerabstände, keine..., keine..., usw. Hatte meinen Prüfer mal gefragt ob mein EU Moped mit engem Blinkerabstand besser zu sehen ist als ein STVZO Bike bzw. Ob mein EU Bike weniger Wasser hinten rausspritzt wie eins mit STVZO Zulassung oder ein Baustellen Laster. Antwort kennt ihr bestimmt : Achselzucken und ein kurzes " hast Recht" Wie aber bereits geschrieben ist es eigentlich bei fast allen Prüfern kein Thema mehr mit dem Scheiss. Brauchst ja nicht zum Blaukittel gehn, gibt ja auch noch welche mit grünen ( Dekra) Jacken. Passt eh besser zur Kawa
Zuletzt geändert von EARL am Donnerstag 24. Oktober 2013, 21:24, insgesamt 1-mal geändert.
- riedrider
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- Wohnort: 64560 Riedstadt
Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Das Standard-Werk zur StVZO kommt aus dem Kirschbaum-Verlag und dort sind neben dem reinen Gesetztestext auch Kommentare hinterlegt, die normalerweise auch entprechend berücksichtigt werden:
http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeld ... a26749e74e
Zitat:
"Das Hauptgewicht der Kommentierung liegt auf der Beantwortung technischer Einzelfragen zu den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO. Die Anmerkungen geben die in den zuständigen Fachreferaten des Bundesverkehrsministeriums vertretene Auffassung wieder. "
Und der Kommentar zu §36a lautet:
6 Hintere Radabdeckungen an Krad. Zur Frage, ob künftig die Einhaltung des Maßes 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie bis zur unteren hinteren Kante der Radabdeckung entsprechend der „Vorläufigen Rili über die Anforderungen an Radabdeckungen“ gefordert wird, ist festzustellen.......
..........Im Rahmen der Erteilung von BE nach §§ 20 oder 21 ist nach § 36a das Vorhandensein von Radabdeckungen gefordert, wenngleich mit dieser Forderung zunächst keine Anforderungen an die techn Merkmale solcher Abdeckungen verbunden sind. Im Interesse einer möglichst einheitlichen Anwendung der grundsätzlichen Vorschrift wurden die techn Merkmale bisher auf der Grundlage der „Vorläufigen Rili über die Anforderungen an Radabdeckungen“ – BMV/StV 7-4005
T/62 – vom 24. 1. 1962 (VkBl 1962, S 66 (s Erl 2)) bewertet. Aus dieser vorläufigen Rili stammt das in Bezug auf Krafträder bekannte Maß 150 mm.
Mit der Anwendung von internationalen EinzelRili im Zusammenhang mit der Erteilung von BE nach §§ 20 oder 21 kann es zul sein, dass die Radabdeckungen ganz oder teilweise nicht mehr den bisher angewendeten vorläufigen Rili entsprechen u
die Erteilung der BE trotzdem nicht verweigert werden kann.
Damit erscheint es nicht mehr gerechtfertigt, wenn einzig bei Erteilung einer nationalen BE nach §§ 20 oder 21, die ausschließlich auf der Grundlage der Bau- u Betriebsvorschriften der StVZO u der nationalen Rili erteilt werden, auf dem Maß
150 mm bestanden wird.
Neben diesen Betrachtungen stellt sich die Frage, wie nachträgliche Veränderungen an Radabdeckungen von im Verkehr befindlichen Fz zu beurteilen sind.
Dennoch erscheint es nicht gerechtfertigt, wenn bei einer nachträglichen Verkürzung der hinteren Radabdeckung eines Krad vom Erlöschen der für das Krad erteilten BE ausgegangen wird, wenn andererseits die Erteilung einer BE nicht von
der Einhaltung des Maßes 150 mm abhängig gemacht werden kann. Auch die Nichteinhaltung der Bau- u Betriebsvorschriften der StVZO lässt sich kaum darstellen, da die Forderung für das Maß 150mmnicht der Vorschrift selbst entspricht, sondern einer „vorläufigen Rili“, die sich im internationalen Bereich nicht wiederfindet.(1998)
Rein formal hat der TÜVler Recht, aber er kann ohne weiteres ein Auge zu drücken ohne damit einen Fehler zu machen, der auf ihn zurück fällt.
Ich hatte bisher auch noch keine Probleme mit der hinteren Radabdeckung und da ist bei einem Mopped sogar die Stichsäge zum Einsatz gekommen
http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeld ... a26749e74e
Zitat:
"Das Hauptgewicht der Kommentierung liegt auf der Beantwortung technischer Einzelfragen zu den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO. Die Anmerkungen geben die in den zuständigen Fachreferaten des Bundesverkehrsministeriums vertretene Auffassung wieder. "
Und der Kommentar zu §36a lautet:
6 Hintere Radabdeckungen an Krad. Zur Frage, ob künftig die Einhaltung des Maßes 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie bis zur unteren hinteren Kante der Radabdeckung entsprechend der „Vorläufigen Rili über die Anforderungen an Radabdeckungen“ gefordert wird, ist festzustellen.......
..........Im Rahmen der Erteilung von BE nach §§ 20 oder 21 ist nach § 36a das Vorhandensein von Radabdeckungen gefordert, wenngleich mit dieser Forderung zunächst keine Anforderungen an die techn Merkmale solcher Abdeckungen verbunden sind. Im Interesse einer möglichst einheitlichen Anwendung der grundsätzlichen Vorschrift wurden die techn Merkmale bisher auf der Grundlage der „Vorläufigen Rili über die Anforderungen an Radabdeckungen“ – BMV/StV 7-4005
T/62 – vom 24. 1. 1962 (VkBl 1962, S 66 (s Erl 2)) bewertet. Aus dieser vorläufigen Rili stammt das in Bezug auf Krafträder bekannte Maß 150 mm.
Mit der Anwendung von internationalen EinzelRili im Zusammenhang mit der Erteilung von BE nach §§ 20 oder 21 kann es zul sein, dass die Radabdeckungen ganz oder teilweise nicht mehr den bisher angewendeten vorläufigen Rili entsprechen u
die Erteilung der BE trotzdem nicht verweigert werden kann.
Damit erscheint es nicht mehr gerechtfertigt, wenn einzig bei Erteilung einer nationalen BE nach §§ 20 oder 21, die ausschließlich auf der Grundlage der Bau- u Betriebsvorschriften der StVZO u der nationalen Rili erteilt werden, auf dem Maß
150 mm bestanden wird.
Neben diesen Betrachtungen stellt sich die Frage, wie nachträgliche Veränderungen an Radabdeckungen von im Verkehr befindlichen Fz zu beurteilen sind.
Dennoch erscheint es nicht gerechtfertigt, wenn bei einer nachträglichen Verkürzung der hinteren Radabdeckung eines Krad vom Erlöschen der für das Krad erteilten BE ausgegangen wird, wenn andererseits die Erteilung einer BE nicht von
der Einhaltung des Maßes 150 mm abhängig gemacht werden kann. Auch die Nichteinhaltung der Bau- u Betriebsvorschriften der StVZO lässt sich kaum darstellen, da die Forderung für das Maß 150mmnicht der Vorschrift selbst entspricht, sondern einer „vorläufigen Rili“, die sich im internationalen Bereich nicht wiederfindet.(1998)
Rein formal hat der TÜVler Recht, aber er kann ohne weiteres ein Auge zu drücken ohne damit einen Fehler zu machen, der auf ihn zurück fällt.
Ich hatte bisher auch noch keine Probleme mit der hinteren Radabdeckung und da ist bei einem Mopped sogar die Stichsäge zum Einsatz gekommen
Der Fremdgänger mit R100R, TDM850, BT1100, MT-03 660, 2 x NTV650, FZS600, Royal Enfield Classic und RD200DX
- Kawazep
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Stichsäge ?????
- riedrider
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Stichsäge !!!!!Stichsäge ?????
Ist aber auch keine Kawa trotz ER5-Rücklicht
http://img594.imageshack.us/img594/1481/54d2.jpg
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Ah ja BMW.
Ist das ne echte Mystic ?
Mein Nachbar hatte mal so ein Teil.
Oh shit, ich glaube wir kommen hier wieder vom Thema ab
Gruß
Thorsten
Ist das ne echte Mystic ?
Mein Nachbar hatte mal so ein Teil.
Oh shit, ich glaube wir kommen hier wieder vom Thema ab
Gruß
Thorsten
- riedrider
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Nein, keine echte. Ist eine umgebaute R100R (eindeutiges Erkennungsmerkmal : silberner Hauptrahmen, ist bei der Mystic schwarz). Das hat aber schon der Vorbesitzer gemacht. Ich hätte den Schriftzug weg gelassen, aber abmachen geht leider nicht, da mit Klarlack überlackiert.Ist das ne echte Mystic ?
Gruß
Günter
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Vielen Dank an alle, die so nett waren und sich mit meinem Thema beschäftigt haben.
Besonderen Dank an riedrider, der Hinweis mit dem Kommentar zur StVZO war genau das, was ich gesucht habe.
Ich hab mir den Lappen schon aus V60-Dachpappe ausgeschnitten und mit Mattlack veredelt, aber ich werde dem TüV-Pingel lieber das Buch unter die Nase halten. Er heißt übrigens und ist vom GESTRICHEN DURCH D ADMIN
Viele Grüsse, Gabi
Besonderen Dank an riedrider, der Hinweis mit dem Kommentar zur StVZO war genau das, was ich gesucht habe.
Ich hab mir den Lappen schon aus V60-Dachpappe ausgeschnitten und mit Mattlack veredelt, aber ich werde dem TüV-Pingel lieber das Buch unter die Nase halten. Er heißt übrigens und ist vom GESTRICHEN DURCH D ADMIN
Viele Grüsse, Gabi
- Bernd-Hamburg
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Bitte den Namen raus. Der hat hier nichts zu suchen.
- riedrider
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Da hat der Bernd so was von Recht. Das macht man nicht und es hilft niemand.Bitte den Namen raus. Der hat hier nichts zu suchen.
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Jetzt findet man ihn wenigsten bei google ...
Alles was einen Anfang hat, hat auch ein Ende.
- Bernd-Hamburg
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
... und wer zahlt die Abmahngebühr ??
Lasst das lieber nach und nehmt den Namen raus.
Unter Umständen verletzt das Perönlichkeitsrechte.
Lasst das lieber nach und nehmt den Namen raus.
Unter Umständen verletzt das Perönlichkeitsrechte.
- Blacksa88a
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
So ist es... den Ärger hat dann H.DBernd-Hamburg hat geschrieben:... und wer zahlt die Abmahngebühr ??
Lasst das lieber nach und nehmt den Namen raus.
Unter Umständen verletzt das Perönlichkeitsrechte.
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- Opodeldok
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Sooo........
Alle die mit Gesetzeskonformer Hinterradabdeckung unterwegs sind, mögen sich bitte melden (werden ja nicht so viele sein ).
Dann machen wir eine schöne Forums-Statistik draus u. erfreuen uns an unserem Rebellendasein
Jens, der alles überflüssige weggeschnitten u. freien Blick aufs Hinterrad hat
Alle die mit Gesetzeskonformer Hinterradabdeckung unterwegs sind, mögen sich bitte melden (werden ja nicht so viele sein ).
Dann machen wir eine schöne Forums-Statistik draus u. erfreuen uns an unserem Rebellendasein
Jens, der alles überflüssige weggeschnitten u. freien Blick aufs Hinterrad hat
Nur Tunten fahren verkleidet...!
Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Keiner zahlt die hoffe ich zumal da ja nach Kenntnisnahme gehandelt wurde.
Auf jeden fall danke für den hinweis und @gabi bitte nächstens bitte vorher über die folgen des handelns im netzt nachdenken....
Auf jeden fall danke für den hinweis und @gabi bitte nächstens bitte vorher über die folgen des handelns im netzt nachdenken....
- Bönz
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Und wer erklärt mir jetzt mal was eine "Rad-Abdeckung" ist?
- Zerby
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Re: Schmutzfänger- Probleme mit TüV
Bönz, da biste zu Jung für, ist was ganz schmutziges
Da stehen die Total überdrehte Versauten, kurz TÜVer drauf
Da stehen die Total überdrehte Versauten, kurz TÜVer drauf