Sodele,
nachdem ich kürzlich beim Reifenhändler war, um die Reifen für die Dose umzustecken, habe ich noch wg. meiner Reklamation des Hinterreifens nachgefragt.
Hier die Fakten:
-Reifen eingereicht "Risse auf der Lauffläche"
-Der Hersteller bezieht sich auf die DOT 1614 und geht davon aus, das die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren bereits abgelaufen ist
-Kulanzvergütung soll dennoch gewährt werden/bei Anerkennung, Eigentumsübergang des Reifen zum Hersteller
-Eine Rechtsverpflichtung wird im Schreiben ausgeschlossen
-Gutschrift erfolgt an den Händler (50% Reklamationsanteil)
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in Summe 87,82€
-zu den Rissen im Reifen selbst, habe ich keinen Kommentar erhalten.
Interessant ist, dass sich der Hersteller hier gerne auf die DOT bezüglich seiner Gewährleistungsfrist bezieht. Falls zwischen DOT und Kaufdatum dann doch ein längerer Zeitraum ist, darf man sich auf eine mögliche Kulanz verlassen
Da hier keiner einen ähnlichen Schaden hatte oder kennt, mag mal dran glauben, dass dies eher ein Einzelfall war. In so fern - alles gut
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